Mit einem eigenen Lärmaktionsplan schützt Baden-Württemberg die Bürger:innen besser vor Lärm. Der Plan zeigt, welche Erfolge beim Lärmschutz bereits erreicht wurden und mit welchen überörtlichen Maßnahmen das Land den Straßen- und Schienenlärm weiter senken möchte.
Vielbefahrene Straßen und laute Züge – das sind zwei Hauptquellen von Lärm. Unter ihnen leiden viele Menschen . Entlang von Hauptverkehrsstraßen und wichtigen Eisenbahnstrecken sind in Baden-Württemberg rund 1,7 Mio. Menschen betroffen.
Um die Situation zu verbessern, steht der Schutz vor Lärm in Baden-Württemberg auf zwei Säulen: Erstens die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden. Diese legen darin Maßnahmen fest, die vor Ort umgesetzt werden. Das können zum Beispiel Tempolimits oder der Bau von Lärmschutzwänden sein.
Die zweite Säule ist der Lärmaktionsplan des Landes Baden-Württemberg. Dieser wurde 2024 vom Verkehrsministerium auf den Weg gebracht. Er nimmt das „große Ganze“ in den Blick. Das sind jene Maßnahmen, die auf Landesebene geregelt werden können.
Bausteine des Lärmaktionsplans
Diese konkreten Maßnahmen stecken im Aktionsplan drin (Auswahl):
- Das Land fördert kommunale Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und der Verkehrsberuhigung. Zudem hilft es bei der Gestaltung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten.
- Mit dem baulichen Lärmsanierungsprogramm werden Lärmschwerpunkte durch leisere Fahrbahnbeläge, Lärmschutzwände und auch Lärmschutzfenster entschärft.
- Die Eingriffsschwelle für Geschwindigkeitsbeschränkungen wie Tempo 30 innerorts wurden abgesenkt und damit der Schutz vor Lärm gestärkt.
- Busse und Lastwagen mit Elektroantrieb werden gefördert. Diese sind im Stadtverkehr deutlich leiser als Verbrenner.
- Beim Kauf von Zügen achtet das Verkehrsministerium darauf, dass diese besonders geräuscharm sind.
Um den Lärmaktionsplan besser zu machen, fand eine Bürgerbeteiligung statt. Bürger:innen konnten die Bestandteile des Plans auf dem Beteiligungsportal des Landes kommentieren. Die Rückmeldungen werden jetzt vom Verkehrsministerium angeschaut und der Lärmaktionsplan damit überarbeitet. Anschließend wird der Plan veröffentlicht.